Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte
K. Glander– nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend
Auftraggeber genannt.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die vom Dienstleister vorgenommen wurden, werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn eine schriftliche Anmeldung zu einem Lehrgang erfolgt und der Auftraggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt.
Der Auftraggeber muss den Widerspruch innerhalb von 1 Woche nach Bekanntgabe der Änderungen an den Dienstleister absenden.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen,
individual vertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden. Allerdings unterliegt der Dienstleister einem Konkurrenzverbot.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Ein Vertrag mit dem Dienstleister kommt durch die Übermittlung des Auftrags oder
Auftragsangebots auf dem Postweg, Fax oder per E‐Mail zustande.
3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung lautet wie folgt:
Durchführung von Schnupperkursen im Klein u. Großkaliberschießen, Schnupperkurse im Schießen mit GK-Langwaffen
Durchführung von Schießausbildungen, Durchführung von Schnupperkursen, Weiterbildung im Schießen mit Handwaffen (Leihwaffen, Munitionskontingent, Schießausbilder, Standgebühr sowie Endreinigung der Waffen sind im Preis enthalten)
Durchführung von Übungsschießen und theor. Unterweisung in der Waffensachkunde als
Nachweis für das Bewachungsgewerbe.

Teilnehmen kann jeder der geistig und körperlich geeignet ist, mit einer Schusswaffe umzugehen. Mindestalter für Schusswaffen Kal. 22 lfb., bzw Einzelladeschrotwaffen Kal. 12 und kleiner ist 14 Jahre. (Ausnahme, Teilnehmer  hat schriftliche Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten bzw. ein Personensorgeberechtigter ist anwesend)
Bereits bei Anmeldung muss ein schriftliche Zustimmung der Personensorgeberchtigten vorliegen, da ansonsten kein Vertrag geschlossen werden kann.

Mindestalter für sonstige Großkaliberschusswaffen ist 18 Jahre.
Teilnehmer die grob gegen Sicherheitsvorschriften und Anweisungen der verantwortlichen Aufsicht verstoßen, können vom Lehrgang ausgeschlossen werden, die Teilnehmergebühr verfällt in diesem Fall. Das Aneignen von Munition (Diebstahl) ist eine Straftat nach dem Waffengesetz und wird sofort angezeigt.
Die Schnupperkurs Preise gelten immer für eine Person. Bei Buchung eines Kurses . als Geschenk ist dieser am vereinbarten  eingedruckten Datum  einzulösen. Bei einem unvorhergesehenen Ausfall der Schießstätte wird der Termin verschoben, eine Rückzahlung der Gutscheingebühr ist dann auch möglich. Erscheint der/die Teilnehmer nicht zum vereinbarten Kurs, so verfällt die Gebühr.

4. Widerrufrecht
4. 1 Es wird ausdrücklich auf das Widerrufrecht des Auftragsgebers hingewiesen.
4. 2 Der Teilnehmer kann seine Vertragserklärung in Textform innerhalb 14 Tage nach Anmeldung, ohne Angabe von Gründen
(z.B. Brief, Fax, E‐Mail) widerrufen. Zur Wahrung der Widerruffrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
Waffensachkundeschule Klaus Glander
26789 Leer, Logaer Weg 87a
Fax: 0491 79699293
Tel.: 0491 79 699 038 oder Mobil: 0151 25 99 6100

Mail: hotsale ((C))gmx.de  ((c)) durch @ ersetzen

Im Fall des Rücktritts innerhalb dieser Zeit werden keine Kosten berechnet.
Sollte der Teilnehmer bereits eine Unterkunft gebucht haben, so trägt er die evtl. Kosten für die Stornierung.
5. Widerrufsrecht bei Dienstleistungen
5.1 Das Widerrufs recht hinsichtlich von Dienstleistungen ist zu ergänzen wie folgt:
Das Widerrufrecht erlischt bei Dienstleistungen, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung durch K. Glander als Lehrgangsträger bereits begonnen wurde. Dies gilt insbesondere bei der kostenpflichtigen  Anmietung der Schießanlage!!
Wurde ein Event-Schießen/Schnupperkurs  gebucht und Festpreise vereinbart (z.B. 10 Personen Lehrgang für eine fixe Summe) so ist der gesamte vereinbarte Rechnungsbetrag fällig, wenn einzelne Personen nicht zum Schießen erscheinen. Eine nachträgliche Kürzung der
Gebühren ist nicht möglich.
 
 Die Anmeldungen und sonstiger Schriftverkehr können auf elektronischem Wege erfolgen und besitzen auch ohne handschriftliche
Unterschrift rechtliche Gültigkeit.
Die persönlichen Daten der Lehrgangsteilnehmer werden gespeichert und archiviert, eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Die Vorschriften des Datenschutzgesetzes werden beachtet.
Der Vertrag tritt mit der Anmeldung in Kraft und endet am spezifisch und individuell
vereinbarten Zeitpunkt. (E-Mail/Fax/Telefon)

 Eine Kündigung vor Beginn des Vertrages ist nicht vorgesehen. Sie ist nur möglich, wenn der Dienstleister seinen vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nicht nachkommen wird.
Dem Dienstleistungspreis liegt der Umfang der geschuldeten Arbeitstätigkeit zugrunde. Diese findet ihre gesetzliche Grundlage in den Vorschriften des Dienstvertrags §§ 611 ff. BGB.
 Sämtliche Zahlungen sind spätestens 10Tage vor Lehrgangsbeginn ohne jeden Abzug fällig.
Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Dienstleister ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2% – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz‐Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Dienstleister auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
 Sämtliche Leistungen des Dienstleisters werden ohne Mehrwertsteuer berechnet, da der
Dienstleister Mehrwertsteuer befreit ist.

Sonstiges
Verstößt ein Teilnehmer gegen Schießstandregeln/Sicherheitsregeln, gegen die Hausordnung oder gegen jegliche Anordnungen der Schießaufsichten, Lehrgangsträger oder Dozenten, kann er vom Lehrgang ausgeschlossen werden.

Das Aneignen von Munition ist eine Straftat und wird sofort zur Anzeige gebracht 

Mitglieder und Ex-Mitglieder von anerkannten -linksextremen, -rechtsextremen,-terroristischen oder -verfassungsfeindlichen -Organisationen sind von unseren Lehrgängen ausgeschlossen. Mit dem Zustimmen der AGB bestätigt der Teilnehmer nicht Mitglied oder Ex-Mitglied solch einer Organisation zu sein. 

Mitglieder und Ex-Mitglieder (und Familienangehörige von Mitgliedern oder Ex-Mitgliedern) von Organisationen wie z.B. der Hells Angels und Banditos sind von unseren Lehrgängen ausgeschlossen.


Auch andere Organisationen die eine ähnliche Struktur wie die Hells Angels oder die Banditos aufweisen, sind von unseren Lehrgängen ausgeschlossen.
Mit dem Zustimmen der AGB bestätigt der Lehrgangsteilnehmer nicht Mitglied, Ex-Mitglied (oder Familienangehöriger von Mitgliedern oder Ex-Mitglieder) von einer der o.a. Organisation zu sein.
Die Aufzählung der vorherstehenden Organisationen ist nicht abschließend. Auch sogenannte Supporter Clubs und solche Organisationen (oder einzelne Personen)  die den o.a. ausgeschlossenen Organisationen nahe stehen, sind von unseren Lehrgängen ausgeschlossen.
Die Zulassung (eines Anmelders) zur Teilnahme an unseren Kursen obliegt allein der Auswahl der Lehrgangsträger der Waffensachkundeschule K. Glander bzw. www.schnupperkurse.net

 

Falsche oder unvollständige Angaben gegenüber der Ausbildungsstätte K. Glander haben einen sofortigen Ausschluss aus dem Schnupperkurs zur Folge, sodass der zustande gekommene Vertrag ungültig wird. 

Teilnehmer die in der Vergangenheit wegen schwerer Straftaten rechtskräftig verurteilt wurden (jegliche Raubstraftat, Bedrohung mit Waffen, Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge, schwere Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Erpressung, Nachstellung (die Aufzählung ist nicht abschließend) sind von unseren Lehrgängen ausgeschlossen.  

Falschangaben führen zum sofortigen Ausschluss aus dem Lehrgang.  


Gerichtsstand
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz des Dienstleisters.